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   BVerwG, 24.08.1970 - I B 129.67   

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BVerwG, 24.08.1970 - I B 129.67 (https://dejure.org/1970,341)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1970 - I B 129.67 (https://dejure.org/1970,341)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1970 - I B 129.67 (https://dejure.org/1970,341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Nichteinhaltung des § 116 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) als Verfahrensmangel - Einhaltung der Frist durch Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel an die Geschäftsstelle - Auslegung des § 116 Abs. 2 VwGO - Vorliegen guter Gründe für eine Furcht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2132
  • DÖV 1970, 827
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1970 - I B 129.67
    Er schließt jedoch nicht aus, daß eine Fristverletzung nach §§ 116 Abs. 2 und 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO u.U. die Revision oder ihre Zulassung begründen kann (ebenso Redeker von Oertzen, a.a.O., § 116 Anm. 3 und § 117 Anm. 8; ähnlich zu § 315 Abs. 2 ZPO BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51] und zu § 275 Abs. 1 StPO BGHSt 21, 4).
  • BVerwG, 01.06.1965 - I C 118.62

    Anerkennung eines Antragsstellers als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1970 - I B 129.67
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats liegen gute Gründe für eine Furcht vor politischer Verfolgung im Sinne des Asylrechts dann vor, wenn einem Flüchtling bei verständiger Würdigung des Falles nicht zuzumuten ist, daß er in dem Lande bleibt oder in das Land zurückkehrt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt; dabei sind seine subjektiven Verhältnisse zu berücksichtigen; insoweit ist maßgebend, ob andere verständige Personen unter vergleichbaren Umständen eine solche Furcht empfinden würden, daß ihnen nicht mehr zuzumuten ist, in dem Lande ihrer Staatsangehörigkeit auszuhalten oder in dieses zurückzukehren (Urteile vom 29. Juni 1962 - BVerwG I C 41.60 - [NJW 1962, 2267 = DVBl. 1963, 146] und vom 1. Juni 1965 - BVerwG I C 118.62 -).
  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1970 - I B 129.67
    Er schließt jedoch nicht aus, daß eine Fristverletzung nach §§ 116 Abs. 2 und 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO u.U. die Revision oder ihre Zulassung begründen kann (ebenso Redeker von Oertzen, a.a.O., § 116 Anm. 3 und § 117 Anm. 8; ähnlich zu § 315 Abs. 2 ZPO BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51] und zu § 275 Abs. 1 StPO BGHSt 21, 4).
  • BVerwG, 29.06.1962 - I C 41.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1970 - I B 129.67
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats liegen gute Gründe für eine Furcht vor politischer Verfolgung im Sinne des Asylrechts dann vor, wenn einem Flüchtling bei verständiger Würdigung des Falles nicht zuzumuten ist, daß er in dem Lande bleibt oder in das Land zurückkehrt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt; dabei sind seine subjektiven Verhältnisse zu berücksichtigen; insoweit ist maßgebend, ob andere verständige Personen unter vergleichbaren Umständen eine solche Furcht empfinden würden, daß ihnen nicht mehr zuzumuten ist, in dem Lande ihrer Staatsangehörigkeit auszuhalten oder in dieses zurückzukehren (Urteile vom 29. Juni 1962 - BVerwG I C 41.60 - [NJW 1962, 2267 = DVBl. 1963, 146] und vom 1. Juni 1965 - BVerwG I C 118.62 -).
  • BVerwG, 13.12.1960 - I C 235.58
    Auszug aus BVerwG, 24.08.1970 - I B 129.67
    Aus dem Urteil des Senats vom 13. Dezember 1960 - BVerwG I C 235.58 -, auf das die Kläger in der Beschwerdeschrift Bezug nehmen, läßt sich nicht mehr entnehmen, als daß die Umstände des dort zu beurteilenden Falles, die gegenüber denen im Falle der Kläger bedeutsame Unterschiede aufweisen, in Anwendung der vorgenannten Grundsätze zu einer Bejahung des Asylrechts geführt haben.
  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

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  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Der Senat kann es offenlassen, ob im vorliegenden Fal dem Gebot des § 116 Abs. 2 VwGO Rechnung getragen worden ist, das Urteil zumindest hinsichtlich des Tenors (vgl. zur Anwendung des § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO im Rahmen des § 116 Abs. 2 VwGO - Beschluß vom 24. August 1970 - BVerwG I B 129.67 in NJW 1970, 2132) binnen zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung der Geschäftsstelle zu übergeben, wie dem neuen Vorbringen des Klägers im Gegensatz zu seinen Ausführungen in der Revisionsbegründung entnommen werden könnte.

    Umstände dafür, daß das Berufungsurteil auf der Überschreitung der Frist des § 116 Abs. 2 VwGO beruhen könnte (vgl. Beschluß vom 24. August 1970 - BVerwG I B 129.67 - in NJW 1970, 2132), liegen mithin nicht vor; die Urteilsgründe ergeben auch keine Anhaltspunkte, daß sie das Beratungsergebnis nicht mehr zuverlässig beurkunden (vgl. BGHSt 21, 4 [10] zu § 275 Abs. 1 StPO).

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob Umstände dafür sprechen, daß das Urteil auf der Fristüberschreitung beruhen kann (vgl. Beschluß vom 24. August 1970 - BVerwG I B 129.67 - [Buchholz 310 116 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77

    Ersetzung der Verkündung des Urteils in der mündlichen Verhandlung durch die

    Nach der Rechtsprechung wäre hierfür in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO die Übergabe der von den beteiligten Richtern unterschriebenen Urteilsformel erforderlich gewesen (Beschlüsse vom 24. August 1970 - BVerwG 1 B 129.67 - [Buchholz 310, § 116 VwGO Nr. 4] und 24. Juni 1971 [BVerwGE 38, 220] sowie Urteil vom 11. November 1971 [BVerwGE 39, 51]).

    Eine Überschreitung der Zweiwochenfrist könnte nur unter besonderen Voraussetzungen die Revision oder deren Zulassung begründen (Beschlüsse vom 24. August 1970 - a.a.O. - und vom 6. September 1976 - BVerwG 4 B 128.76 - und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 06.11.1985 - II R 217/85

    Finanzgerichtsverfahren - Revision - Urteilsverkündung - Zustellung -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vorschrift des § 104 Abs. 2 FGO auch dann genügt, wenn die unterschriebene Urteilsformel fristgemäß der Geschäftsstelle übergeben wurde (vgl. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1974 I R 40/72, BFHE 114, 85, BStBl II 1975, 232; vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, BStBl II 1980, 398, sowie zu den im wesentlichen gleichlautenden Vorschriften der §§ 116, 117 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 24. August 1970 I B 129.67, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 2132, sowie das Urteil des BVerwG vom 11. November 1971 I C 64.67, BVerwGE 39, 51).
  • BFH, 07.10.1998 - II B 43/98

    Urteil; Zustellung

    Ferner ist höchstrichterlich geklärt, daß bei Zustellung des Urteils an Verkündungs Statt gemäß § 104 Abs. 2 FGO entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO nur die Urteilsformel binnen zweier Wochen nach der mündlichen Verhandlung bei der Geschäftsstelle niederzulegen ist (so BFH-Urteile vom 30. Oktober 1974 I R 40/72, BFHE 114, 85, BStBl II 1975, 232, sowie BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187), und daß es einen Verfahrensmangel darstellt, wenn dies nicht geschieht, dieser Mangel aber weder eine Revision noch deren Zulassung begründen kann, solange nicht dargetan oder sonst erkennbar ist, daß die Urteilsformel bei fristgemäßer Niederlegung anders als im zugestellten Urteil gelautet hätte (so BFH-Urteil vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, sowie BVerwG-Beschluß vom 24. April 1970 I B 129.67, NJW 1970, 2132).
  • BFH, 22.02.1980 - VI R 132/79

    Berufsrichter - Rechtsmittelbelehrung - Entscheidungsgründe - Verfahrensmangel -

    Dieser Vorschrift hätte das FG - wenn die vollständige Abfassung des Urteils in dieser Zeitspanne aus bestimmten Gründen, z. B. wegen Erkrankung oder Urlaub des damit betrauten Richters, nicht möglich sein sollte - auch dadurch entsprechen können, daß es analog § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO die von den Berufsrichtern unterschriebene Urteilsformel bei der Geschäftsstelle niederlegte (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1974 I R 40/72, BFHE 114, 85 [87], BStBl II 1975, 232 [233]; Gräber, Finanzgerichtsordnung, München 1978, § 104, Rdnr. 9; so ferner zu den im wesentlichen gleichlautenden Vorschriften der §§ 116, 117 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - auch das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - in den Beschlüssen vom 24. August 1970 I B 129/67, Neue Juristische Wochenschrift 1970 S. 2132 - NJW 1970, 2132 -, und vom 24. Juni 1971 I CB 4/69, NJW 1971, 1854).
  • BVerwG, 05.09.1975 - VI C 112.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob Umstände dafür sprechen, daß das Urteil auf der Fristüberschreitung beruhen kann (vgl. Beschluß vom 24. August 1970 - BVerwG I B 129.67 - [Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 02.04.1971 - IV B 5.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Umstände, daß im vorliegenden Fall die Urteilsgründe das Beratungsergebnis nicht zuverlässig wiedergeben (vgl. BGHSt. a.a.O. S. 10; vgl. ferner Beschluß vom 24. August 1970 - BVerwG I B 129.67 - in NJW 1970, 2132), sind weder dargetan noch ersichtlich.
  • BVerwG, 19.08.1975 - VI C 108.74

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen Denkgesetze durch Verfahrensrügen -

    Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob Umstände dafür sprechen, daß das Urteil auf der Fristüberschreitung beruhen kann (vgl. Beschluß vom 24. August 1970 - BVerwG I B 129.67 - [Buchholz 310 116 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 06.09.1976 - 4 B 128.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.08.1978 - 4 B 52.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.10.1975 - 6 C 74.75

    Beeinträchtigung der Beurkundungsfunktion durch verspätete Absetzung der

  • BVerwG, 11.09.1975 - 4 B 120.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Darlegung eines

  • BVerwG, 22.10.1970 - I B 78.70

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte oder verspätete

  • BVerwG, 09.10.1975 - 6 C 72.75

    Beeinträchtigung der Beurkundungsfunktion durch verspätete Absetzung der

  • BVerwG, 02.04.1971 - IV B 92.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Überschreitung der

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